Gebäudeenergieberatung - Der Energieausweis
Seit 2008 ist Hermann Lührmann zertifizierter Gebäudeenergieberater im Handwerk. Seither sind wir berechtigt, Energieberatungen durchzuführen und Energieausweise auszustellen.
Ziel des Energieausweises
Am 01.10.2007 ist die Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) in Kraft getreten. Zu den Neuerungen zählt unter anderem die Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand. Ziel des Energieausweises ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar zu machen und damit Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen.
Das 10 Jahre gültige Dokument muss vom Gebäudeeigentümer in Zukunft immer dann vorgelegt werden, wenn ein Haus oder der Teil eines Gebäudes verkauft oder neu vermietet, bzw. verpachtet oder verleast wird. Mit Hilfe eines Bandtacho- Labels wird das jeweilige Gebäude mit verschiedenen Gebäudestandards verglichen. Sofern sinnvoll erhält der Gebäudeeigentümer vom Aussteller zusätzlich kurz gefasste, fachliche Sanierungsempfehlungen.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Beim Bedarfsausweis wird auf Grundlage der energetischen Qualität von Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt.
Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauchkennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei aufeinander folgenden Jahren für die Beheizung und die zentrale Warmwasserbereitung (bei Nichtwohngebäuden zusätzlich Beleuchtung und Klimatisierung) ermittelt wird. Hierbei werden auch das Klima und längere Leerstände rechnerisch berücksichtigt. (Quelle: EnergieAgentur.NRW)
Wer braucht welchen Energieausweis?
- Für Häuser und Wohnungen, die vermietet oder verkauft werden sollen, ist seit dem 01.01.2009 der Bedarfsausweis verpflichtend.
- Für Häuser und Wohnungen mit Baujahr älter als 1965 ist ein Verbrauchsausweis Pflicht
- Bei Bauanträgen bis 1977: Entspricht das Haus den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977, so genügt ein Verbrauchsausweis. Das ist der Fall, wenn der Eigentümer in der Zwischenzeit Heizung oder Dämmung modernisiert hat.
- Bauantrag ab 1977: Es reicht ein Ausweis auf Basis des Verbrauchs.
Neubauten: Mit der Bauabnahme wird automatisch vom Architekten oder Statiker ein Bedarfsausweis erstellt.
Energieberatung
Unser Team kann neben der Ausstellung von Energieausweisen auch Vorschläge für die energetische Sanierung des Hauses ausarbeiten. Die Erneuerung der Anlagenteile für die Heizung und Lüftung, oder die Montage einer Solaranlage kann dann direkt von uns ausgeführt werden.
Für die Dämmung der Gebäudehülle arbeiten wir mit Partnerunternehmen zusammen, die wir Ihnen gerne weiterempfehlen.
